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Häufig gestellte Fragen

  • Ist der Winterdienst auch für Privatkunden?

    Unser Winterdienstangebot richtet sich sowohl an Privat- als auch an Gewerbekunden. 

  • Welche Standorte fahren Sie an?

    Wir sind lediglich regional aufgestellt. Folgende Gemeinden werden von uns angefahren: Heidelberg, Leimen, Nußloch, Sandhausen, Wiesloch und Walldorf. 


    Kleine Gemeinden wie beispielsweise Gauangeloch, Maisbach, etc., die von einer der oben genannten Gemeinde verwaltet werden, aber nicht ausdrücklich genannt wurden, gehören selbstverständlich auch in unseren Wirkungskreis.

  • Wann beginnt die Winterdienstsaison?

    Die Winterdienstsaison beginnt bei uns ab dem 1. Oktober und endet am 31. März. Als Kunde müssen Sie nicht die komplette Saison buchen. Sie können auch einzelne Monate buchen. Beispielsweise von Dezember - Februar. 

  • Welche Preismodelle bieten Sie an?

    Für unseren Winterdienst bieten wir grundsätzlich nur ein Preismodell an - die feste Monatspauschale. Sie zahlen in der Winterdienstsaison je gebuchten Monat eine feste Monatspauschale. In dieser sind alle Leistungen und Hilfsstoffe inkludiert. 


    Mischpreismodelle wie beispielsweise - eine feste Monatspauschale + jeder abgerechneter Einsatz - bieten wir derzeit nicht an.

  • Welche Leistungen umfasst Ihr Winterdienst?

    Unser Winterdienst umfasst grundsätzlich 3 Basis Leistungen. 


    Schneebeseitigung: 

    Im Fall von Schneeschauer schätzen wir auf Basis von Intensität, Temperatur und Erfahrung ab, ob sich eine geschlossene Schneedecke auf bebauten Flächen bildet. Falls dies der Fall ist rücken wir aus und räumen die Flächen.


    Streudienst:

    Streudienste verichten wir in Fällen, in denen zwar kein Schneefall gemeldet wird, aber die Gefahr für Glatteis hoch ist. Das ist meist der Fall, wenn bebaute Flächen zvor durch Regen oder tauenden Schnee feucht sind und die Temperaturen im Lauf des Tages bzw. in die Nacht rein unter den Gefrierpunkt rutschen. 


    Dachschneeräumung:

    Diese Leistung ist ausschließlich für Gewerbekunden. Bei starken Schneeschauern kann es passieren, dass beispeilsweise Hallendächer durch die Schneelast überlastet werden und ggf. Einsturz bzw. technische Schäden drohen. 


  • Wie und wann erfolgt die Abrechnung?

    Die Abrechnung erfolgt monatlich nach abgeleister Arbeit in Form einer automatisch erstellten Rechnung, welche wir Ihnen via E-Mail zukommen lassen.


    Das Zahlungsziel beträgt hierbei 14 Tage und die Zahlung ist als Überweisung zu leisten. 

  • Es ist Winter und ich habe mich um keinen Winterdienst gekümmert?

    Grundsätzlich sind wir stets bemüht, unseren Kunden flexibel entgegenzukommen und können je nach Kapazitäten auch kurzfristig neue Kunden aufnehmen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass wir in der Regel eine Vertragsbindung von 3 Monaten anstreben. Das bedeutet, dass wir möglicherweise keine Vertretungsarbeit für Zeiträume von 2-3 Wochen leisten können.


    Wir empfehlen daher, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, um Ihre Winterdienstanforderungen zu besprechen und sicherzustellen, dass wir Ihnen die bestmögliche Unterstützung bieten können. Wir sind jedoch stets bestrebt, individuelle Lösungen zu finden.

  • Gibt es Mindestvertragslaufzeiten für Ihren Winterdienst?

    Wir streben eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten je Saison an. Abweichungen können nach Absprache stattfinden.


    Eine Mindestvertragslaufzeit abseits von einer Saison besteht nicht. Falls die erste Saison ausgelaufen ist und Sie möchten die Folge-Saison auch buchen, dann geben Sie uns einfach Bescheid und wir nehmen Sie in die Liste für die Folge-Saison auf.

  • Wie beauftrage ich Ihren Winterdienst?

    Im Idealfall stellen Sie eine Anfrage über unser Kontaktformular mit dem genauen Standort (Straße, Hausnummer, Stadt) und möglichen Sonderwünschen oder besonderen Gegebenheit.


    Wir analysieren den Standort über Google Maps/Earth  und führen eine Begutachtung durch und senden Ihnen danach ein Angebot via E-Mail zu. 


    In aller Regel beträgt die Zeit zwischen Ihrer Anfrage und dem Angebotserhalt 48 h. Je nach Auslastung kann es  jedoch auch etwas länger dauern. 

  • Wird 24 h am Tag geräumt und gestreut?

    In aller Regel erfolgt der Winterdienst gem. der städtischen oder kommunalen Satzung, sodass kein aktiver Winterdienst in der Nacht geleistet werden muss. 


    Falls Sie  dennoch einen 24 h - Service wünschen, ist das selbstverständlich auch möglich. Gerade Firmen mit produzierenden Gewerbe nehmen einen 24 h - Service in Anspruch. 

  • Muss ich Bescheid geben, wenn es schneit?

    Sie buchen den Winterdienst und geben die Verantwortung ab. Wir prüfen dann selbständig, ob wir bei Schnee oder Eis ausrücken müssen. Sie müssen sich um nichts kümmern und können den Winter genießen.


    Lediglich bei der Dachschneeräumung benötigen wir einen ausdrücklichen Auftrag zur Räumung.

  • Bieten Sie den Winterdienstservice für große gewerbliche Flächen an?

    Auch Winterdienste für große Gewerbekunden bieten wir ebenfalls an. 

  • Gibt es spezielle Rabatte oder Angebote für langfristige Verträge?

    Rabatte oder vergünstigte Angebote können wir für langfristige Verträge leider nicht geben. Vergünstigung können wir leider nur bei Massenmehrungen (die Fläche bzw. das Auftragsvolumen wird größer) geben oder Kunden, die erfolgreiche Empfehlungen ausgesprochen haben.

  • Was passiert mit dem Streugut, wenn es nicht mehr schneit und keine Glatteisgefahr besteht?

    Das Streugut lassen wir so lange wie möglich liegen. Bei längeren schnee- und eisfreien Perioden wird das Streugut beseitigt. 


    Unabhängig davon wird zum Saisonende das gesamte ausgestreute Streugut beseitigt. 

  • Wie gehe ich vor, wenn ich mit Ihrer Winterdienstleistung nicht zufrieden bin oder Änderungen am Vertrag vornehmen möchte?

    Wir sind bemüht die Qualität unser Dienstleistung hoch zu halten. Sollte es dazu kommen, dass Sie unzufrieden sein sollten, dann lassen wir mit uns reden. Wir sind gegen Knebelverträge und Aufhebungen sind bei uns möglich. 


    Vertragliche Änderungen sind nach Absprache grundsätzlich immer möglich. 

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Winterdienste-24
Güterstr. 17/2
69168 Wiesloch


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